Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Anne Stubenrauch und Ben Kriemann GbR - nachfolgend "Vermieter" - und dem Mieter erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots, der Buchungsbestätigung sowie der Inanspruchnahme der Leistung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters sind nur dann verbindlich, wenn der Vermieter diese im Voraus schriftlich anerkannt hat.
Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung des Fotostudios "Birkenstudio" nebst Nebenräumen in der Bugenhagenstraße 16 in 10551 Berlin - nachfolgend "Fotostudio", "Studio" oder "Mietsache" genannt - mitsamt der vereinbarten Ausstattung.
Die Buchung erfolgt über ein Webformular auf der Webseite des Vermieters. Der Mieter ist hierbei verpflichtet, alle für die Buchung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Daten werden seitens des Vermieters für die Buchung und Rechnungsstellung ausgewertet und elektronisch gespeichert. Die Erstellung eines Kundenkontos ist nicht erforderlich.
Die Anmietung wird mit Versand der Buchungsbestätigung rechtswirksam. Ein Angebot des Vermieters oder eine Terminvormerkung begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags.
Eingetragene Reservierungen (Optionen) sind maximal 7 Tage gültig oder bis 7 Tage vor dem geplanten Mietzeitraum, je nachdem was zuerst eintritt. Die Reservierungen werden anschließend ausgetragen, sofern keine Rückmeldung in diesem Zeitraum erfolgt.
Die Räumlichkeiten samt Inventar und Equipment inkl. Zubehör bleiben uneingeschränkt Sache des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen.
Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zulässig.
Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Jede über die gewöhnliche Nutzung hinausgehende Nutzung, insbesondere wenn diese mit Sonderrisiken verbunden ist, bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung des Vermieters.
Der Vermieter stellt die erforderlichen Strom- und Wassermengen sowie eine ausreichende Beheizung für die übliche Studionutzung zur Verfügung. Es werden keine gesonderten Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Studio inklusive Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat sich zu Beginn der Überlassung von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räumlichkeiten, des Equipments und der Requisiten zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar nach Mietbeginn, gelten die Räumlichkeiten und Geräte als in einwandfreiem Zustand übernommen.
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, das in der Miete enthaltene Equipment oder Inventar außerhalb der Studioräume zu verwenden.
Durch vom Mieter verursachter Lärm aufgrund etwaiger Lärmquellen (Auf-/Abbau, Montage, Musik, etc.) ist auf moderatem Niveau zu halten. Die Räumlichkeiten verfügen über keine Schalldichtung. Das Spielen von Livemusik, insbesondere mit lauten Instrumenten wie Schlagzeug und E-Gitarre, ist untersagt. Musik ist grundsätzlich in Zimmerlautstärke abzuspielen. Pausen vor dem Studio sind aus Rücksicht auf die Nachbarn, insbesondere in den Abendstunden, geräuscharm abzuhalten.
Dem Mieter ist das Mitbringen von eigenem Equipment gestattet, insofern der maximale Verbrauch pro Gerät nicht mehr als 1.000 Watt aufweist und die Gesamtleistung aller mitgebrachten Geräte 3.000 Watt nicht übersteigt. Die Nutzung erfolgt auf Verantwortung des Mieters, auch wenn die Gegenstände durch Angestellte, Besucher, Hilfskräfte oder sonstige Personen, die in Verbindung zum Mieter stehen, eingebracht wurden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die das Fotostudio oder die technischen Anlagen beschädigt oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden kann, z.B. offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Wasser, Mehl, Sand, Rauchen, Rauchbomben sowie Explosionsartikel sind untersagt. Dies gilt ebenso für übertriebenen Alkoholkonsum. Die Studioräume sind Nichtraucherräume.
Dem Mieter ist es aus Gründen des Brandschutzes nicht erlaubt, mehr als 25 Personen gleichzeitig den Aufenthalt in den Mieträumen zu gewähren.
Das Einbringen von Tieren in die Mieträume bedarf einer vorherigen Anmeldung.
Wird das Studio stark verschmutzt oder unaufgeräumt hinterlassen, sodass eine Vermietung an nachfolgende Kunden nicht mehr zumutbar ist, wird dem Mieter die Höhe der tatsächlichen Reinigungskosten zzgl. der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall für nachfolgende Buchungen) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 35 Euro. Dem Mieter wird in diesem Fall neben der Rechnung auch eine Fotodokumentation der Verunreinigung zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für nach der Mietzeit offen gelassene Fenster, die Demontage der Hintergrundrollen und von Sicherheitseinrichtungen, insbesondere der Rauchmelder.
Weiterhin ist es dem Mieter untersagt, ohne vorherige, schriftliche Genehmigung eigene Werbung im Studio zu hinterlassen.
Mietzeit ist der in der Buchungsbestätigung genannte Zeitraum. Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Auch Auf- und Abbau sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu tätigen.
Es sind ausschließlich volle Stunden buchbar, wobei jede angefangene Stunde als eine volle Stunde zählt. Die minimale Buchungszeit beträgt 2 Stunden. Buchungen können für jeden Tag der Woche im Zeitraum von 7:00-23:00 Uhr vorgenommen werden.
Die Räumlichkeiten sind zum Ende der Mietzeit in ihrem ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Der Mieter kann die Mietzeit telefonisch verlängern, insofern anschließend keine weitere Buchung stattfindet.
Wird keine Verlängerung gebucht oder anderweitig gemeldet und vom Vermieter eine Überziehung festgestellt, so wird dem Mieter pro überzogener Stunde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zuzüglich zur Grundmiete berechnet. Der Mieter haftet in diesem Fall auch für eventuelle Verzugsschäden, die z.B. in Schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen Raumüberlassung an eine nachfolgende Produktion bestehen können.
Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, jede Buchung bis zu zweimal kostenfrei selbst per Webformular zu verschieben. Jede weitere Umbuchung wird mit 5 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Der Mieter erhält eine Stunde vor Mietbeginn einen Türcode als SMS auf die von ihm bei der Buchung angegebene Handynummer. Der Mieter ist dahingehend verpflichtet zu prüfen, dass die angegebene Handynummer inklusive Vorwahl korrekt und erreichbar ist.
Der Türcode gilt nur innerhalb des Mietzeitraums und wird mit Ende der Mietzeit automatisch ungültig. Ein Verlassen des Fotostudios zu einem früheren Zeitpunkt ist jederzeit möglich.
Die Weitergabe des Türcodes durch den Mieter an andere an der Produktion beteiligte Personen erfolgt auf eigenes Risiko. Entstehen während der Anmietung Schäden oder Verluste, bleibt gegenüber dem Vermieter stets der Mieter Vertragspartner.
Ein Hereinlassen nachfolgender Kunden ist im eigenen Interesse des Mieters nicht gestattet. Die nächsten Kunden müssen sich stets selbst durch Eingabe ihres persönlichen Türcodes autorisieren.
Der Mieter hat beim Verlassen des Studios die Eingangstür sowie alle Fenster sicher zu verschließen. Kommt eine Beschädigung oder ein Verlust dadurch zustande, dass die Räumlichkeiten nachweislich nicht korrekt verschlossen wurden, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
Der Vermieter stellt sicher, dass das Türsystem bestehend aus Türschloss und Ziffernblock zur Mietzeit funktionstüchtig ist.
Der Mieter hat die Möglichkeit, zusätzliche Produkte wie Papierhintergründe und Foto-/Videoequipment zu buchen.
Im Studio werden ausschließlich die auf der Webseite gelisteten Hintergrundfarben bereitgehalten. Nach vorheriger Absprache besteht zusätzlich die Möglichkeit auch andere Farben über das Studio anzumieten. Hierfür wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 Euro für die erste Rolle sowie 10 Euro für jede weitere Rolle berechnet.
Der Verbrauch der Hintergründe wird vorab bei der Buchung durch den Mieter geschätzt. In Ausnahmefällen kann der verbrauchte Hintergrund dem Vermieter auch erst nach der Mietzeit gemeldet werden.
Als Verbrauch ist ein verdreckter oder zerrissener Hintergrund zu verstehen. Dieser wird anschließend seitens des Vermieters abgeschnitten und nach Metern entsprechend der auf der Webseite genannten Preise berechnet.
Wird seitens des Vermieters ein Verbrauch festgestellt, der vom Mieter nicht bis 12 Stunden nach Ende der Mietzeit gemeldet wurde, so ist der Vermieter berechtigt, für die Hintergründe 5 Euro Bearbeitungskosten pro Meter zuzüglich zum regulären Preis zu berechnen.
Für Foto- und Videoequipment gilt die bei der Buchung angezeigte Vorlaufzeit. Einige Produkte können aus organisatorischen Gründen kurz vor der Mietzeit nicht mehr hinzugefügt werden.
Weitere Produkte und Dienstleistungen werden wie in der Buchungsbestätigung angegeben berechnet.
Die Mietpreise beziffern sich nach den bei der Buchung angezeigten Preisen. Die Zahlung des Mietpreises ist unmittelbar bei der Buchung fällig. Dem Mieter wird mit Vertragsabschluss eine Buchungsbestätigung inklusive Rechnung per Mail gesendet. Nicht bereits im Voraus beglichene Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzögerung (Verzug) fallen ab 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5% für jeden weiteren Tag bis zur vollständigen Leistungserbringung an.
Offene Forderungen aus früheren Buchungen des Mieters werden bei neuen Buchungen verrechnet. Die neue Buchung gilt damit als nicht vollständig bezahlt.
Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen seitens des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser) sowie inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliches Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Einweisung, Organisation und Lagerung von Ausstattung, Styling oder Fotoassistenz, sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert je nach Aufwand berechnet. Diese Kosten sind vom Mieter unbar im Voraus oder in bar bei Beginn der Mietzeit zu begleichen.
Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt werden.
Der Mieter kann vom Mietvertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten.
Von dem Zeitpunkt von einer Woche bis exakt 24 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten in Höhe von 50% der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als 24 Stunden sind 100% des vereinbarten Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
Hinzu gebuchte und nicht verwendete Produkte wie Hintergrund und Videolicht werden im Falle einer Stornierung erstattet. Dies gilt nicht, insofern sie extra auf Kundenwunsch beschafft wurden. Auch anderweitig bereits erbrachte Leistungen des Vermieters sind von der Stornierung ausgeschlossen.
Rückzahlungen erfolgen stets über dasselbe Konto und denselben Zahlungsdienstleister, welche vom Mieter für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurden.
Dem Vermieter wird die Möglichkeit der Stornierung eingeräumt, wenn auf der Webseite oder der Buchungsbestätigung offensichtlich fehlerhafte Preise angegeben wurden. Die Stornierung muss in diesem Fall innerhalb von 48 Stunden nach Buchung erfolgen und darf die geplante Studionutzung des Mieters nicht wesentlich beeinflussen.
Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche und Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dies gilt insbesondere wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Fotostudios nicht vereinbar sind. Der Mieter wird über die Gründe in Textform informiert.
Die Stornierungsbedingungen bleiben unverändert, auch wenn der Mieter die Buchung aufgrund von Covid-19 verschieben oder absagen muss.
Insofern behördliche Vorgaben den Betrieb von Fotostudios untersagen, werden alle in dem jeweiligen Zeitraum bereits geplanten Buchungen für den Mieter kostenfrei storniert.
Erhält der Mieter einen Gutschein, so hat dieser eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Es zählt der auf dem Gutschein ausgewiesene Betrag. Bei zukünftig höheren Stundenpreisen ist der Differenzbetrag vom Mieter zu zahlen, bei einem niedrigeren Stundenpreis erhöht sich entsprechend die Mietdauer. Ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.
Alle vom Vermieter bereitgestellten Gegenstände und Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen der vermieteten Gegenständen aus den Räumlichkeiten ist ohne vorherige Absprache und schriftlicher Einwilligung des Vermieters nicht gestattet.
Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache inklusive Einrichtung und Equipment sowie weiteren Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter uneingeschränkt gegenüber dem Vermieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm schuldhaft verursacht werden. Dies gilt ebenso für zu seiner Produktion gehörenden Personen oder Dritten, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in der Mietsache aufhalten.
Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen. Für etwaige Schäden hat der Mieter unmittelbar einzutreten, auch wenn der Schaden durch Dritte reguliert werden soll.
Abhanden gekommenes oder beschädigtes Equipment und Mobiliar wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
Bereits bestehende Mängel an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter zu Beginn der Mietzeit anzuzeigen. Für nicht angezeigte Beschädigungen und Funktionsstörungen, die nach der Rückgabe festgestellt werden, haftet der Mieter.
Werden Schäden oder Verluste nicht innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Mietzeit gemeldet und sind dem Mieter eindeutig zuzuordnen, wird zusätzlich zu den Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 Euro in Rechnung gestellt.
Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters, hat der Vermieter das Recht den Vertrag sofort ohne Angaben von Gründen zu kündigen. In diesem Fall muss der Mieter die Räumlichkeiten unverzüglich verlassen. Auch ist der Vermieter zu keiner weiteren Zusammenarbeit verpflichtet.
Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung vorgenannter Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Verlust, eine Unterschlagung durch andere an der Produktion Beteiligte oder eine Beschädigung/Unterschlagung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder -weiterverarbeitungsgeräten.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mietsache übernommen hat. Das Gleiche gilt, wenn Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Mietsache getroffen haben.
Soweit der Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten den vom Vermieter bereitgestellten Internetanschluss nutzt, ist er verpflichtet, bei der Internetnutzung die Verletzung von Urheberrechten und Strafgesetzen auszuschließen. Der Mieter steht dafür ein, dass auch seine Mitarbeiter, Kunden oder sonstige von ihm beauftragte Personen, die den zur Verfügung gestellten Internetanschluss nutzen, über die vorgenannten Nutzungsbeschränkung informiert werden und diese einhalten.
Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch Urheberrechtsverletzungen und/oder Verstöße gegen Strafvorschriften über den zur Verfügung gestellten Internetanschluss während der Mietzeit des Fotostudios begangen werden. Insbesondere hat der Mieter den Vermieter diesbezüglich von Dritten in Rechnung gestellte Abmahnkosten zu ersetzen bzw. von solchen freizuhalten, wenn der Vermieter als Störer bei derartigen Verletzungshandlungen von Dritten abgemahnt wird, einschließlich der angemessenen Kosten der eigenen rechtlichen Beratung und Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang. Dies gilt auch, wenn der konkrete Täter/Störer nicht ermittelt werden kann.
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für jeden Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Meldepflicht verletzt.
Alle seitens des Vermieters veröffentlichten Fotos wurden unter regulären Bedingungen aufgenommen, um das Fotostudio so realistisch wie möglich zu präsentieren. Da gelegentlich Anpassungen vorgenommen werden, können sich Mobiliar und Requisiten vor Ort von der Darstellung im Internet sowie auf Printmedien unterscheiden. Der Vermieter achtet darauf, dass das genannte Foto- und Video-Equipment immer wie angegeben verfügbar ist und sich ferner Mobiliar und Requisiten nur geringfügig von den veröffentlichten Produkten unterscheiden.
Das Studio wird täglich gereinigt. Aufgrund von Anschlussbuchungen können innerhalb eines Tages dennoch Verunreinigungen entstehen. Eine nicht perfekte Sauberkeit stellt daher kein Grund zur Beanstandung dar.
Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße Versorgung der Mietsache mit Strom, Wasser und Heizenergie. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vermieters zurückzuführen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Strom-, Wasser- oder Heizenergie-Versorger verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche des Vermieters gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet zudem nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen.
Wird die vom Vermieter zugesicherte Leistung aufgrund äußerer Einflüsse oder eines Verschuldens von Dritten nicht erfüllt, so erhält der Mieter seine im Voraus bezahlte Miete zurück. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen. Dem Mieter wird eine Abschrift der Ursache in Textform mitgeteilt.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Fotostudio für die Zwecke des Mieters geeignet ist und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Es obliegt dem Mieter, für den Mietzweck etwaige erforderliche, behördliche Genehmigungen einzuholen und für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Eine Haftung des Vermieters für alle Arten von Ausfallschäden des Mieters, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
Weiterhin stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos des vom Mieter aufgebauten Sets. Auf diesen Fotos werden keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird vom Mieter ausdrücklich genehmigt.
Der Mieter gestattet dem Vermieter im Rahmen der Eigenwerbung, die Produktion, die Beteiligten und den Produktionstermin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der Produktion) zu benennen. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur Veröffentlichung bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zur Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern vornehmlich die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.